In unregelmässigen Abstanden veröffentlicht der Sonderstab Covid-10 Bulletins. Das jüngste Bulletin Nr. 27 datiert vom 17. Dezember 2020.
Aus diesem Bulletin Folgendes:
Vermietung von Lokalitäten in den Gemeinden
Die Gemeinden werden ersucht, Vermietungen von Lokalitäten wie zum Beispiel Waldhütten oder Schützenhäuser über die Festtage nach Möglichkeit zu unterlassen. Damit soll verhindert werden, dass sich grössere Ansammlungen von Personen zu einem Fest treffen und somit die Massnahmen des Bundes und des Kantons Zürich missachten und die Schutzkonzepte nicht einhalten. Zudem bittet der Sonderstab um Überprüfung der bestehenden Reservationen und nötigenfalls um Rückzug der bereits erteilten Bewilligungen. Es ist zu bedenken, dass sich anlässlich privater Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis maximal zehn Personen treffen dürfen. Vereins- und andere öffentliche Veranstaltungen sind unzulässig.
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